AGB (Allg. Geschäftsbedingungen)

ABH Süderelbe GmbH Ambulanter Pflegedienst Stand: Mai 2026


§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Pflege- und Betreuungsleistungen, die die ABH Süderelbe GmbH (nachfolgend „ABH Pflege“ oder „Auftragnehmer“) im Rahmen der ambulanten Pflege und Betreuung erbringt. Sie gelten gegenüber Pflegebedürftigen, deren Angehörigen sowie gesetzlichen Betreuern (nachfolgend „Auftraggeber“).

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ABH Pflege ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Der Pflegevertrag kommt durch beiderseitige schriftliche Unterzeichnung zustande. Grundlage ist ein individuell erstellter Pflegeplan, der den persönlichen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen entspricht.
  2. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem vereinbarten Pflegevertrag und dem dazugehörigen Leistungsverzeichnis. Dieser kann folgende Bereiche umfassen:
    • Grundpflege (Körperpflege, Mobilisation, Lagerung)
    • Medizinische Behandlungspflege nach § 37 SGB V
    • Hauswirtschaftliche Unterstützung
    • Betreuung und Begleitung
    • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
    • Pflegeberatung nach § 37 SGB XI
    • MS-Fachpflege und Diabetes-Fachpflege
    • Familienpflege
  3. Änderungen des Leistungsumfangs sind schriftlich zu vereinbaren und werden nach gegenseitiger Abstimmung im Pflegeplan dokumentiert.

§ 3 Versorgungsgebiet

ABH Pflege erbringt Leistungen im Hamburger Süderelbe-Gebiet und Umfeld, insbesondere in Neugraben-Fischbek, Hausbruch und den umliegenden Stadtteilen. Leistungen außerhalb dieses Gebiets bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.


§ 4 Vergütung und Abrechnung

  1. Die Vergütung richtet sich nach den jeweils gültigen Pflegesatzvereinbarungen mit den Pflegekassen sowie den im Pflegevertrag individuell festgelegten Leistungspreisen.
  2. Leistungen, die von der Pflegekasse oder Krankenkasse übernommen werden, werden direkt mit dem jeweiligen Kostenträger abgerechnet. Eigenanteile sowie nicht kassenfähige Zusatzleistungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist ABH Pflege berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
  4. Änderungen der Vergütung werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ABH Pflege alle für die Pflege erforderlichen Informationen über den Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen, insbesondere über Erkrankungen, Medikamente und besondere Risiken.
  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Pflegekräfte zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zur Wohnung des Pflegebedürftigen erhalten. Im Falle von Abwesenheit ist ABH Pflege rechtzeitig zu informieren.
  3. Der Auftraggeber stellt die für die Pflege notwendigen Hilfsmittel und Materialien bereit, sofern diese nicht ausdrücklich im Leistungsumfang enthalten sind.
  4. Änderungen des Gesundheitszustands, die Auswirkungen auf die Pflege haben, sind ABH Pflege unverzüglich mitzuteilen.

§ 6 Einsatzplanung und Pünktlichkeit

  1. Die Einsatzzeiten werden gemeinsam vereinbart und im Pflegeplan festgehalten. ABH Pflege bemüht sich, die vereinbarten Zeiten einzuhalten, behält sich jedoch Abweichungen von bis zu 30 Minuten vor, sofern diese durch betriebliche Erfordernisse bedingt sind.
  2. Kann ein Einsatz aus dringenden betrieblichen Gründen nicht stattfinden, wird der Auftraggeber so früh wie möglich informiert. ABH Pflege bemüht sich in diesem Fall um eine Vertretungslösung.
  3. Entfällt ein Einsatz auf Wunsch des Auftraggebers ohne rechtzeitige Absage (weniger als 24 Stunden vorher), kann eine Ausfallpauschale berechnet werden, sofern dies im Pflegevertrag vereinbart wurde.

§ 7 Schweigepflicht und Datenschutz

  1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ABH Pflege unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht gemäß § 203 StGB. Informationen über den Pflegebedürftigen werden vertraulich behandelt und nur soweit weitergegeben, wie dies für die Erbringung der Pflegeleistungen erforderlich ist.
  2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Näheres regelt die Datenschutzerklärung von ABH Pflege, abrufbar unter abh-pflege.de/datenschutzhinweise/.

§ 8 Haftung

  1. ABH Pflege haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ABH Pflege nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
  3. Eine Haftung für Schäden, die durch unvollständige oder unrichtige Informationen des Auftraggebers entstehen, ist ausgeschlossen.
  4. ABH Pflege ist ausreichend haftpflichtversichert.

§ 9 Kündigung

  1. Der Pflegevertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern im Pflegevertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
    • anhaltender Zahlungsverzug trotz Mahnung
    • wiederholter Verweigerung des Zutritts zur Wohnung
    • unzumutbarem Verhalten gegenüber den Pflegekräften
    • wesentlicher Änderung des Pflegebedarfs, der über das Leistungsspektrum von ABH Pflege hinausgeht
  3. Im Todesfall des Pflegebedürftigen endet der Vertrag automatisch mit dem Todestag. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

§ 10 Qualitätssicherung

ABH Pflege verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Qualitätsstandards in der ambulanten Pflege. Die Pflegeleistungen werden regelmäßig dokumentiert und im Rahmen der internen Qualitätssicherung überprüft. Beschwerden können jederzeit schriftlich oder telefonisch an die Pflegedienstleitung gerichtet werden.


§ 11 Änderungen der AGB

ABH Pflege behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen zu ändern. Der Auftraggeber wird über Änderungen schriftlich informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.


§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

ABH Süderelbe GmbH Ambulanter Pflegedienst Telefon: 040 8197 7380 E-Mail: info@abh-pflege.de Web: www.abh-pflege.de

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